Überprüfbarkeit der Umsetzung von SDGs

Die Agenda 2030 stellt lediglich eine Absichtserklärung dar, die keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen enthält. Von entscheidender Bedeutung sind daher die sogenannten Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichte (Voluntary National Reviews – VNRs), die Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung ziehen. In diesen Berichten analysieren Länder die Wirksamkeit ihrer politischen Maßnahmen und erläutern Erfolge und bestehende Herausforderungen.

Hinsichtlich der konkreten Überprüfbarkeit der Umsetzung existieren verschiedene Indikatoren (derzeit 231 weltweit). Beispielhafte Indikatoren zur Überprüfung des SDGs 4 können auf folgender Seite eingesehen werden https://sdg-indikatoren.de/4/.

Wichtig dabei ist jedoch, dass genügend Datenmaterial vorhanden ist und die Daten zwischen den Ländern vergleichbar sind. Dies stellt eine enorme Herausforderung bei der Messung der SDGs dar, denn in gewissen Regionen existieren keine verlässlichen Daten und somit sind die Daten zwischen unterschiedlichen Ländern nicht immer vergleichbar.

Zudem muss der Indikatoren geeignet sein, um die Umsetzung der jeweiligen Unterziele abzubilden, das heißt der Indikator muss ein guter Ausdruck für das jeweilige Ziel/Unterziel sein.